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Abschreibung bei gemischt genutzten Gebäuden
David Glasenapp

Abschreibung bei gemischt genutzten Gebäuden

Wird ein Gebäude sowohl selbst bewohnt als auch vermietet oder für betriebliche Zwecke genutzt, kann nur ein Teil der Kosten abgeschrieben werden. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Abschreibung bei gemischter Nutzung korrekt berechnen. Das Wichtigste im Überblick: Wird ein Gebäude teilweise selbst bewohnt und teilweise vermietet, liegt eine gemischte

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€ 1.100.000 Gebäudewert​
Mehrfamilienhaus
  • Modernisierung Innenausbau (2015)​​
  • Dacherneuerung inkl. Wärmedämmung (2015)​
Bj. 1950
10x Einheiten
646 m²
28 Jahre Restnutzungsdauer
€ 200.000 Gebäudewert
Einzelne Eigentumswohnung
  • Modernisierung Fenster, Bäder & Innenausbau (2013)
  • Modernisierung Heizungsanlage (2012)
Bj. 1982
1x Einheiten
50 m²
41 Jahre Restnutzungsdauer
€ 3.000.000 Gebäudewert​​
Wohn- und Geschäftshaus​
  • Modernisierung Fenster, Bäder & Innenausbau (2015)​
  • Modernisierung Heizungsanlage (2005)​​ ​
Bj. 1960
42x Einheiten
3.000 m²
25 Jahre Restnutzungsdauer
€ 445.000 Gebäudewert​
Ferienhaus (fremdvermietet)​
  • Keine Modernisierung seit Baujahr​
Bj. 1984
1x Einheiten
125 m²
9 Jahre Restnutzungsdauer
House Value

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