Erstellt Nutzungsdauer.com auch Bausubstanzgutachten?

Frage:

Vor allem beim Kauf von Altbauten können versteckte Mängel zum Problem werden. Bausubstanzgutachten können vor solchen unangenehmen Überraschungen schützen, indem sie von Anfang an Klarheit über den Zustand einer Immobilie schaffen.

Das sind die häufigsten Fragen zum Thema „Bausubstanzgutachten“:

  • Was ist ein Bausubstanzgutachten?
  • Ist ein Bausubstanzgutachten Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten Nutzungsdauer?
  • Erstellt Nutzungsdauer.com auch Bausubstanzgutachten?

Antwort:

Ein Bausubstanzgutachten ist ein Bericht, der den baulichen Zustand eines Gebäudes überprüft. Er stellt fest, ob es beim entsprechenden Objekt irgendwelche Bauschäden gibt – wie z.B. Wasserschäden, Schimmel, Schädlingsbefall oder Schäden an der Gebäudefassade. 

Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen sind selbstverständlich auch in der Lage, Bausubstanzgutachten zu erstellen und das Verfahren zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats von Baustoffen (ERAB) anzuwenden.

In der Regel tun wir dies jedoch nicht, sondern stellen stattdessen auf die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ab. Der BFH hat mit Urteil vom 28. Juli 2021 (Az.: IX R 25/19) letztinstanzlich für Recht erkannt: „Die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer.“

Weitere FAQ's:

Über Nutzungsdauer.com

Nutzungsdauer.com ist Marktführer bei der Erstellung von Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer.
Unsere DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter haben bereits tausenden Vermietern in ganz Deutschland geholfen, durchschnittlich rund 5.000 Euro pro Jahr einzusparen. Dank einer Anerkennungsquote von über 95% können wir Ihnen eine 100%ige Geld-zurück-Garantie gewähren.

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