Wie wird die Nutzungsdauer meiner Immobilie berechnet?

Bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer orientieren wir uns an § 4 Abs. 3 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ausgegangen wird hier zunächst vom Gebäudealter. Wenn beim Bewertungsobjekt wesentliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden bzw. als durchgeführt unterstellt werden können, wird das Gebäude durch diese Maßnahmen „verjüngt“.

Modernisierungen sind beispielsweise Maßnahmen, die eine wesentliche Verbesserung der Wohn- oder sonstigen Nutzungsverhältnisse oder wesentliche Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken. Im Detail wird also eine Reihe von Umständen des Gebäudes begutachtet, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Nutzungsdauer beeinflussen.

Gemäß der neuesten Forderungen des Finanzministeriums (BMF-Schreiben vom 22.02.2023) beschränken wir uns aber nicht nur auf die Immobilienwertermittlungsverordnung, sondern berücksichtigen bei der Berechnung der Nutzungsdauer auch weitere Kriterien wie zum Beispiel eine mögliche Nachfolgenutzung des Gebäudes.

Weitere FAQ's:

Über Nutzungsdauer.com

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€ 1.100.000 Gebäudewert​
Mehrfamilienhaus
  • Modernisierung Innenausbau (2015)​​
  • Dacherneuerung inkl. Wärmedämmung (2015)​
Bj. 1950
10x Einheiten
646 m²
28 Jahre Restnutzungsdauer
€ 200.000 Gebäudewert
Einzelne Eigentumswohnung
  • Modernisierung Fenster, Bäder & Innenausbau (2013)
  • Modernisierung Heizungsanlage (2012)
Bj. 1982
1x Einheiten
50 m²
41 Jahre Restnutzungsdauer
€ 3.000.000 Gebäudewert​​
Wohn- und Geschäftshaus​
  • Modernisierung Fenster, Bäder & Innenausbau (2015)​
  • Modernisierung Heizungsanlage (2005)​​ ​
Bj. 1960
42x Einheiten
3.000 m²
25 Jahre Restnutzungsdauer
€ 445.000 Gebäudewert​
Ferienhaus (fremdvermietet)​
  • Keine Modernisierung seit Baujahr​
Bj. 1984
1x Einheiten
125 m²
9 Jahre Restnutzungsdauer
House Value

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